60 Jahre Anwerbeabkommen mit Spanien und Griechenland
Von 1960 bis 1973 liefen Anwerbeabkommen Deutschlands mit Griechenland und Spanien mit dem Ziel der Gewinnung von Arbeitskräften für die boomende deutsche Wirtschaft. Von den bis 1973 aus Spanien und Griechenland Eingewanderten lebten nach Ergebnissen des Mikrozensus 2018 noch gut 21 000 in Baden-Württemberg, teilt das Statistische Landesamt anlässlich des 60. Jahrestags der Anwerbeabkommen mit Spanien vom 29.03.1960 und mit Griechenland vom 30.03.1960 mit. Der Großteil der 2018 in Baden-Württemberg lebenden Personen mit spanischen und griechischen Wurzeln war später zugewandert: Von 1974 bis 2007 rund 28 000, von 2008 bis 2018 rund 31 000. In Deutschland geboren sind 51 000 Personen.
1974 lebten gut 150 000 Menschen griechischer und spanischer Abstammung in Baden-Württemberg.1 Legt man geschlechts- und altersspezifische Sterberaten2 zugrunde, dürften knapp 51 000, also gut ein Drittel davon mittlerweile verstorben sein.3 Wenn es keine Abwanderung gegeben hätte, müssten deshalb noch knapp 100 000 Personen in Baden-Württemberg leben. Jedoch waren nach dem Mikrozensus 2018 nur noch knapp 34 000 Person spanischer und griechischer Abstammung im Ländle, die auch 1974 schon in Deutschland wohnhaft waren. Davon waren über 21 000 selbst zugewandert und über 12 000 in Deutschland geboren. Ein großer Teil der 1974 in Baden-Württemberg lebenden Griechen und Spanier hat das Land demnach wieder verlassen, mindestens wohl 66 000.4
Insgesamt lebten 2018 rund 3,64 Millionen (Mill.) Menschen mit Migrationshintergrund in Baden-Württemberg, das waren 33,4 % der Bevölkerung5. 1,39 Mill. Menschen hatten Wurzeln in Ländern der Europäischen Union, davon 96 000 aus Griechenland und 36 000 aus Spanien. Griechenland liegt damit auf Rang 10 der zahlenmäßig bedeutsamsten Herkunftsländer, Spanien auf Rang 20. Die Türkei war 2018 mit 493 000 Personen bei weitem das wichtigste Herkunftsland, gefolgt von Rumänien und Kasachstan. Italien kam 2018 nur noch auf Rang 4. 2011 lag Italien noch vor Russland auf Platz 2, Kasachstan und Rumänien auf den Rängen 4 und 5. Die Türkei war auch 2011 schon unangefochten auf Platz 1.
Von den Menschen mit Migrationshintergrund sind knapp 63 % selbst zugewandert. Ähnlich hoch ist der Anteil der selbst Zugewanderten aus Griechenland. Von den Menschen mit spanischen Wurzeln ist ein etwas kleinerer Anteil selbst zugewandert (58 %). Mehrheitlich haben die in Deutschland geborenen Menschen mit spanischen Wurzeln einen deutschen Pass, die in Deutschland geborenen Menschen griechischer Abstammung haben hingegen mehrheitlich nicht die deutsche Staatsbürgerschaft.
Vor 60 Jahren waren – ähnlich wie heute – Arbeitskräfte in Deutschland Mangelware. Mit Anwerbeabkommen wurden sogenannte Gastarbeiter als Arbeitskräfte aus diversen Ländern gewonnen. Das erste Anwerbeabkommen wurde im Dezember 1955 mit Italien geschlossen. Im März 1960 kamen Griechenland und Spanien hinzu. Im Oktober 1961 die Türkei und bis 1968 noch fünf weitere Länder (Marokko, Südkorea, Portugal, Tunesien und zuletzt Jugoslawien). Im Zuge der Ölkrise im Jahre 1973 wurden die Anwerbung von Gastarbeitern gestoppt.6